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   OVG Rheinland-Pfalz, 25.06.1986 - 8 A 92/85   

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OVG Rheinland-Pfalz, 25.06.1986 - 8 A 92/85 (https://dejure.org/1986,1979)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 25.06.1986 - 8 A 92/85 (https://dejure.org/1986,1979)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 25. Juni 1986 - 8 A 92/85 (https://dejure.org/1986,1979)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nichtigkeit eines Verwaltungsaktes als Rechtsfolge einer fehlenden Bekanntgabe aufgrund eines Verstoßes gegen zustellungsrechtliche Voraussetzungen; Zustellungsbedürftigkeit eines nicht zustellungspflichtigen Verwaltungsaktes bei dessen Verbindung mit einem ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1987, 3216 (Ls.)
  • NVwZ 1987, 899
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 02.10.2009 - V ZR 235/08

    Anfechtungsklage: Verlängerung der Begründungsfrist

    Dem entspricht es, dass auch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren überwiegend die Aufhebung eines nichtigen Verwaltungsaktes nach § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO zugelassen wird (vgl. dazu etwa OVG Koblenz NVwZ 1987, 899; Kopp/Schenke, VwGO, 15. Aufl., § 42 Rdn. 3), obwohl § 43 Abs. 1 VwGO für die Feststellung der Nichtigkeit eines Verwaltungsaktes ausdrücklich die Feststellungsklage bereitstellt (Bender, VwGO, 4. Aufl., § 42 Rdn. 12).
  • VG Mainz, 22.02.2018 - 1 K 862/17

    Jugendhilfe; Erstattung von im Rahmen der Jugendhilfe für einen unbegleiteten

    Die eine Erstattung ablehnenden Bescheide sind schon deshalb (zumindest) rechtswidrig und aus Gründen der Rechtsklarheit auch im Tenor aufzuheben (vgl. für einen nicht ordnungsgemäß bekanntgegebenen Verwaltungsakt: OVG RP, Urteil vom 25. Juni 1986 - 8 A 92/85 -, NVwZ 1987, 899).
  • BFH, 08.06.1995 - IV R 104/94

    Förmliche Zustellung eines zusammengefaßten Einkommensteuerbescheides erfordert

    Dieser Auffassung, die im Bereich des allgemeinen Verwaltungsrechts und des Sozialrechts als nahezu unangefochten angesehen werden kann (Urteil des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - vom 8. Juli 1958 V C 51/56, Die öffentliche Verwaltung - DÖV - 1958, 715; Urteil des Bundessozialgerichts - BSG - vom 19. September 1958 9 RV 476/55, BSGE 8, 149; Urteil des Oberverwaltungsgerichts - OVG - Koblenz vom 25. Juni 1986 8 A 92/85, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht - NVwZ - 1987, 899 m. w. N.; Urteil des Verwaltungsgerichtshofs - VGH - Mannheim vom 28. April 1989 8 S 3669/88, NVwZ-RR 1989, 593; Urteil des OVG Schleswig vom 19. März 1993 3 L 196/92, Deutsches Verwaltungsblatt - DVBl - 1993, 890; Preißer, NVwZ 1987, 867, 869; Petersen, Kommunale Steuer-Zeitschrift - KStZ - 1988, 41, 43 ff.), hat sich dem Grundsatz nach auch der BFH für die Fälle angeschlossen, in denen zusammengefaßte Einkommensteuerbescheide gegenüber Eheleuten ergehen (vgl. Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 20. Januar 1972 I B 51/68, BFHE 104, 45, BStBl II 1972, 287; vom 16. August 1978 I R 26/78, BFHE 126, 5, BStBl II 1979, 58; FG München, Urteil vom 1. August 1989 12 K 3451/89, rkr., Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1990, 46; a. A.: Nothnagel, Die Bekanntgabe von Verwaltungsakten im Steuerrechtsverhältnis, Diss., Köln 1983; Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, § 8 VwZG Tz. 4).
  • VG Mainz, 11.02.2020 - 1 L 29/20

    Eilrechtsschutz gegen Zweitbescheid; Heilung des Mangels der Zustellung an

    Wenn sich ein Verwaltungsakt - wie hier - im förmlichen Zustellungsverfahren als besondere Form der Bekanntgabe (vgl. § 41 Abs. 5 VwVfG) an eine nicht rechtsfähige Personenmehrheit richtet, muss jede dieser Personen eine eigene für sie bestimmte Urkunde ausgehändigt erhalten (vgl. BayVGH, Beschluss vom 12. Mai 1997 - 23 CS 96.2922 -, juris, Rn. 39; OVG RP, Urteil vom 25. Juni 1986 - 8 A 92/85 -, NVwZ 1987, 899).

    Gleichwohl ist hier eine Heilung dieses Fehlers gemäß § 8 VwZG spätestens dadurch erfolgt, dass beide Miteigentümer von dem Inhalt des Zweitbescheids nachweislich Kenntnis genommen haben mussten, was sie letztlich durch die gemeinsame Widerspruchseinlegung und den gerichtlichen Antrag im vorläufigen Rechtsschutz - jeweils durch ihren Prozessbevollmächtigten ohne Rüge des Zustellungsmangels - dokumentiert haben (vgl. zur Möglichkeit der Heilung eines solchen Zustellungsmangels: BayVGH, Beschluss vom 12. Mai 1997 - 23 CS 96.2922 -, juris, Rn. 39 [für Miteigentümer]; OVG NRW, Urteil vom 26. September 1994 - 22 A 2426/94 -, NVwZ-RR 1995, 623 [für Eheleute und deren Kinder]; VGH BW, Urteil vom 17. August 1995 - 5 S 71/95 -, juris, Rn. 29; VG Neustadt (Weinstraße), Beschluss vom 17. Februar 2003 - 4 L 239/03.NW -, juris, Rn. 10 m.w.N.; anders jedenfalls für einen Bescheid mit unterschiedlichen Regelungen für die Adressaten: OVG RP, Urteil vom 25. Juni 1986 - 8 A 92/85 -, NVwZ 1987, 899; siehe allgemein zur Bekanntgabe auch: BVerwG, Urteil vom 24. Januar 1992 - 7 C 38/90 -, juris, Rn. 18).

  • VG Mainz, 03.07.2018 - 1 K 1463/17

    Bestandskraft formeller Verwaltungsakte; Verhältnis von SGB 8 § 42d Abs 4 zu SGB

    Der eine Erstattung ablehnende Bescheid ist schon aufgrund der fehlenden Verwaltungsaktbefugnis (zumindest) rechtswidrig und aus Gründen der Rechtsklarheit auch im Tenor aufzuheben (vgl. für einen nicht ordnungsgemäß bekanntgegebenen Verwaltungsakt: OVG RP, Urteil vom 25. Juni 1986 - 8 A 92/85 -, NVwZ 1987, 899).
  • VG Mainz, 03.07.2018 - 1 K 849/17

    Jugendhilfe; Erstattungsstreitigkeit; Kosten einer aktiven Rückführung eines

    Die eine Erstattung ablehnenden Bescheide sind schon deshalb (zumindest) rechtswidrig und aus Gründen der Rechtsklarheit auch im Tenor aufzuheben (vgl. für einen nicht ordnungsgemäß bekanntgegebenen Verwaltungsakt: OVG RP, Urteil vom 25. Juni 1986 - 8 A 92/85 -, NVwZ 1987, 899), da hier durch die in den Bescheiden des Beklagten enthaltene Ablehnung der Leistung ein der tatsächlichen Rechtslage entgegenstehender Rechtsschein begründet wird.
  • OVG Brandenburg, 26.11.1998 - 4 A 27/97

    Rechtliche Behandlung der Zustellung einer Ausfertigung; Wald im Sinne des

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  • VG Mainz, 15.04.2020 - 1 K 230/19

    Anspruch auf Erteilung einer unbefristeten glücksspielrechtlichen Erlaubnis;

    Selbst wenn man auch für einen Widerspruchsbescheid davon ausginge, dass die ordnungsgemäße förmliche Zustellung gleichsam Wirksamkeitsvoraussetzung ist (vgl. zu einer baurechtlichen Beseitigungsverfügung: OVG RP, Urteil vom 25. Juni 1986 - 8 A 92/85 -, NVwZ 1987, 899 [899 f.]; zur Zwangsmittelandrohung: VG Mainz, a.a.O.; a. A. allgemein etwa Geis, a.a.O., m.w.N.) und eine Heilung mangels erkennbaren Zustellungswillens nach § 8 VwZG nicht in Betracht kommt (s.o.), wäre ein Zustellungsmangel insoweit zumindest durch die rügelose Klageerhebung der Kläger unbeachtlich (vgl. Smollich, in: Mann/Sennekamp/Uechtritz, Verwaltungsverfahrensgesetz, 2. Auflage 2019, § 8 VwZG, Rn. 8; Schlatmann, in: Engelhardt/App/Schlatmann, VwVG VwZG, 11. Auflage 2017, § 8 VwZG, Rn. 10).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.09.1988 - 3 S 2976/87

    Zustellung einer Abbruchsanordnung an Eheleute; Bezeichnung der Adressaten;

    Auch durch gemeinsame Widerspruchseinlegung dürfte wohl noch keine Heilung eintreten; zumindest erscheint das fraglich (vgl. Urt. des erk. Gerichtshofs vom 16. Juli 1987 - 2 S 1763/86 - sowie Urteil des OVG Rheinland Pfalz vom 25.6.1986, NVwZ 1987, 899 [OVG Rheinland-Pfalz 25.06.1986 - 8 A 92/85] ; a.A. Urt. des Hess. VGH v. 11.3.1985 NVwZ 1986, 137 und des erk. Gerichtshofs vom 4.11.1985 - 14 S 1095/85 - sowie mit der Einschränkung, daß der Rechtsbehelf nicht mit einer den Zustellungsmangel rügenden Begründung eingelegt wird - Urt. des BayVGH vom 25.10.1983 NJW 1984, 2845 [VGH Bayern 25.10.1983 - 11 B 83 A. 496] im Anschl.
  • VG Neustadt, 17.02.2003 - 4 L 239/03

    Heilung von Zustellungsmängeln bei Personenmehrheit; Rügeobliegenheit;

    Zwar wird die Zustellung an Ehegatten etc. in nur einer Ausfertigung teilweise als unheilbar fehlerhaft angesehen (z.B. OVG Rheinland-Pfalz, NVwZ 1987, 899, 900; VG Koblenz, Urteil vom 15. Oktober 2001 - 8 K 3255/00.KO - ; s. auch Engelhardt/App, VwVG/VwZG Kommentar, 5. Auflage 2001, § 9 VwZG Rdnr.4; Kopp/Schenke, VwGO Kommentar 13. Auflage 2002, § 56 Rdnr. 13).
  • VG Gießen, 09.08.2000 - 2 E 1907/97

    BEKANNTGABE; HEILUNG; PERSONENMEHRHEIT; ZUSTELLUNG; ZUSTELLUNGSMANGEL; EHEGATTEN

  • OVG Schleswig-Holstein, 19.03.1993 - 3 L 196/92

    Gewerberechtlich unzuverlässig - Streichung aus Architektenliste!

  • VG Berlin, 05.02.1988 - 13 A 231.86

    Dingliche Haftung für einen Erschließungsbeitrag; Erschließungsbeitrag als

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Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 11.06.1986 - 8 A 92/85   

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Berlin, 12.06.1985 - 2 B 129.83

    Rechtswidrigkeit eines Heranziehungsbescheides wegen Verjährung der

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 11.06.1986 - 8 A 92/85
    Die demnach vorgeschriebene Verschaffung des Alleinbesitzes hat zur Folge, daß ein an mehrere Personen gerichteter, zusammengefaßter Bescheid nur in der Weise zugestellt werden kann, daß jeder Adressat eine für ihn bestimmte Ausfertigung des Schriftstücks erhält (herrschende Meinung, vgl. BVerwG, DÖV 58, 715; OVG Rheinland-Pfalz, DÖV 74, 714 und Urteil vom 11. Dezember 1985 - 8 A 128/94 - BayVGH, BayVBl. 82, 630; OVG Berlin, NVwZ 86, 136; BFH BStBl. 85, 603).

    Ist die Verschaffung des Alleinbesitzes an dem Schriftstück nicht möglich, dann handelt es sich nicht um einen Fehler anläßlich der Übergabe, sondern um eine fehlende Übergabe (vgl. OVG Rheinland- Pfalz, DÖV 74, 714; BayVGH, BayVBl. 82, 631; OVG Berlin, NVwZ 86, 136).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 31.01.1983 - 11 B 215/82
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 11.06.1986 - 8 A 92/85
    Sofern die Bekanntgabe mittels förmlicher Zustellung erfolgt, hängt die Wirksamkeit des Verwaltungsakts von der Beachtung der Zustellungsvorschriften ab (§ 41 Abs. 5 VwVfG; vgl. hierzu den Beschluß des OVG Rheinland-Pfalz vom 31. Januar 1983 - 11 B 215/82 -).

    Ein Rückgriff auf die subsidiäre Regelung des Verwaltungsverfahrensgesetzes hinsichtlich der formlosen Bekanntgabe ist daher nicht möglich (vgl. den bereits zitierten Beschluß des 11. Senats des erkennenden Gerichts vom 31. Januar 1983 - 11 B 215/82 -).

  • VG Stuttgart, 14.07.1983 - VRS 1 K 4/83
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 11.06.1986 - 8 A 92/85
    Hat aber die Behörde eine förmliche Zustellung angeordnet, so gilt verfahrensrechtlich nichts anderes als bei einer vorgeschriebenen Zustellung (ebenso Urteil des 4. Senats des VGH Kassel vom 29. Mai 1984 - NVwZ 85, 138 - zu dem inhaltlich gleichlautenden § 1 Abs. 3 des Verwaltungszustellungsgesetzes - VwZG - vom 03. Juli 1952, BGBl I S. 379).

    Zwar hat der 4. Senat des Verwaltungsgerichtshof Kassel mit Urteil vom 29. Mai 1985 (NVwZ 85, 138) die Auffassung vertreten, nicht geheilte Zustellungsmängel hätten lediglich zur Folge, daß die Widerspruchsfrist nicht in Lauf gesetzt werde; die Wirksamkeit des Verwaltungsakts werde hiervon nicht berührt.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.04.1974 - 6 A 12/73
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 11.06.1986 - 8 A 92/85
    Die demnach vorgeschriebene Verschaffung des Alleinbesitzes hat zur Folge, daß ein an mehrere Personen gerichteter, zusammengefaßter Bescheid nur in der Weise zugestellt werden kann, daß jeder Adressat eine für ihn bestimmte Ausfertigung des Schriftstücks erhält (herrschende Meinung, vgl. BVerwG, DÖV 58, 715; OVG Rheinland-Pfalz, DÖV 74, 714 und Urteil vom 11. Dezember 1985 - 8 A 128/94 - BayVGH, BayVBl. 82, 630; OVG Berlin, NVwZ 86, 136; BFH BStBl. 85, 603).

    Ist die Verschaffung des Alleinbesitzes an dem Schriftstück nicht möglich, dann handelt es sich nicht um einen Fehler anläßlich der Übergabe, sondern um eine fehlende Übergabe (vgl. OVG Rheinland- Pfalz, DÖV 74, 714; BayVGH, BayVBl. 82, 631; OVG Berlin, NVwZ 86, 136).

  • BVerwG, 08.07.1958 - V C 51.56
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 11.06.1986 - 8 A 92/85
    Die demnach vorgeschriebene Verschaffung des Alleinbesitzes hat zur Folge, daß ein an mehrere Personen gerichteter, zusammengefaßter Bescheid nur in der Weise zugestellt werden kann, daß jeder Adressat eine für ihn bestimmte Ausfertigung des Schriftstücks erhält (herrschende Meinung, vgl. BVerwG, DÖV 58, 715; OVG Rheinland-Pfalz, DÖV 74, 714 und Urteil vom 11. Dezember 1985 - 8 A 128/94 - BayVGH, BayVBl. 82, 630; OVG Berlin, NVwZ 86, 136; BFH BStBl. 85, 603).
  • BVerwG, 03.01.1964 - I B 135.63

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache als Voraussetzung für eine Zulassung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 11.06.1986 - 8 A 92/85
    Hierfür ist es erforderlich und ausreichend, daß ein Vorverfahren überhaupt stattgefunden hat; etwaige Fehler im Widerspruchsverfahren stehen der Zulässigkeit der Verpflichtungsklage nicht entgegen (vgl. BVerwG, Urteil vom 03. Januar 1964, DVBl 64, 357).
  • VGH Hessen, 29.05.1985 - 4 UE 3068/84
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 11.06.1986 - 8 A 92/85
    Soweit der 5. Senat und offenbar auch der4. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Kassel von der Heilbarkeit des geschilderten Mangels ausgehen (vgl. NVwZ 85, 137 und 86, 138), kann dem nicht gefolgt werden.
  • VG Wiesbaden, 10.07.1984 - VI/1 E 596/82
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 11.06.1986 - 8 A 92/85
    Soweit der 5. Senat und offenbar auch der4. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Kassel von der Heilbarkeit des geschilderten Mangels ausgehen (vgl. NVwZ 85, 137 und 86, 138), kann dem nicht gefolgt werden.
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